AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundemobil-Schiller, Inhaberin Lycia Schiller, Nidderring 70 in 61118 Bad Vilbel, nachfolgend als „Hundemobil-Schiller“ bezeichnet.

 

  1. Allgemeines
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von Hundemobil-Schiller im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von Hundemobil-Schiller ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
  3. Das Hundemobil-Schiller führt eine Bildergalerie von Kunden-Hunden auf der Homepage, Facebook und Instagram. Sollte der Tierhalter nicht einverstanden sein, soll er dies vor der Pflegebehandlung mitteilen. Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundemobil-Schiller gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.

 

  1. Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen
  2. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von dem Hundemobil-Schiller werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
  3. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.
  4. Das Hundemobil-Schiller behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen vom Hundemobil-Schiller.
  5. Das Hundemobil-Schiller vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises erhoben. Diese Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines Termines per Banküberweisung oder Bar zu zahlen.

Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 30 Minuten behält sich Hundemobil-Schiller vor diesen abzusagen. Es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises erhoben.


III.  Preise und Bezahlung

  1. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Pflegezustand des Hundes und bezieht sich auf gepflegte, filzfreie Hunde und nach der angegebenen Rasse. Der Preis wird mit dem Kunden vor der Pflegebehandlung individuell besprochen.
  2. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasitenbehandlung. Das Hundemobil-Schiller ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen, ebenso bei Verunreinigung des Hundes durch Kot, Urin oder Markierung.
  3. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hundemobil-Schiller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

  1. Haftung
  2. Der Kunde versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
  3. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.
  4. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Hundemobil-Schiller im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
  5. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird das Hundemobil-Schiller nicht haftbar gemacht, es sei denn, das Hundemobil-Schiller hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung vom Hundemobil-Schiller wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung des Hundemobil-Schiller haftet das Hundemobil-Schiller im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.
  6. Das Hundemobil-Schiller haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung vom Hundemobil-Schiller in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
  7. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
  8. Liegt ein vom Hundemobil-Schiller zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist das Hundemobil-Schiller zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.

  1. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Frankfurt am Main.